08.10.17

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Gesundheitsvorsorge

Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorge beim Arzt

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Mit Hilfe bildgebender Verfahren durch die Apparatemedizin, Laboruntersuchungen des Blutes oder durch körperliche ärztliche Untersuchungen im Rahmen eines Check-ups sollen mögliche vorhandene Krankheiten frühzeitig erkannt werden. Auch geht es darum, Risiken rechtzeitig zu benennen und auszuschalten, um Beschwerden oder Krankheitsbilder erst gar nicht entstehen zu lassen.

Der Anspruch beginnt unmittelbar nach der Geburt. Bis zum 66. Lebensmonat hat ein Baby bzw. (Klein)kind einen Anspruch auf 10 Untersuchungen beim Kinderarzt.

Bis zum 6. Lebensjahr kommen drei zahnärztliche Untersuchungen hinzu, bei der Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten festgestellt und behandelt werden können.

Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr gibt es jährlich den Anspruch auf zahnärztliche Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe). Der oder die Jugendliche kann im Alter von 13-14 Jahren einmalig zur Jugendgesundheitsuntersuchung gehen. Auch in der Schwangerschaft werden turnusmäßige Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Untersuchungen auf Infektionen für Mädchen und Frauen bis 25 Jahren beim Gynäkologen sind ebenso jährlich vorgesehen wie eine jährliche Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 Jahren, die erweiterte jährliche Krebsfrüherkennung ab 30 Jahren und der Gesundheits-Check-Up für Frauen und Männer, der alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr angeboten wird. Ergänzt wird das Angebot durch ein Hautkrebsscreening für Männer und Frauen ab 35 im Abstand von zwei Jahren. Es folgen die jährliche Krebsfrüherkennung für Männer ab 45, die Brustkrebsfrüherkennung (Mammographie) für Frauen ab 50 alle zwei Jahre sowie die jährliche Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen ab 50 bis 55, wobei danach im Abstand von zehn Jahren zusätzlich zwei Darmspiegelungen gemacht werden können.

Zusätzlich zu diesen Angeboten steht es dem Einzelnen frei, weitere ärztliche Vorsorgeuntersuchungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Impfungen

Generell besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Eltern können selbst frei entscheiden, ob sie ihr Kind impfen lassen. Das gilt gleichermaßen für Erwachsene im Hinblick auf sich selbst.

Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen nach den Richtlinien der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut die empfohlenen Säuglings- und Kinderschutzimpfungen gegen Diphterie, Hib, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Meningokokken, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus, Windpocken.

Für bestimmte Alters- und Risikogruppen werden weitere Impfungen empfohlen und auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

Grippe/Influenza, HPV, Pneumokokken, FSME, Hepatitis A.

Zusätzlich bieten manche Kassen eine Kostenübernahme für weitere Impfungen an, zum Beispiel Reiseimpfungen.

Das kann jede(r) selbst tun

Zusätzlich zu den Leistungen der eigenen Krankenkasse kann jeder im Alltag selbst verschiedene Beträge zur eigenen Gesunderhaltung leisten

  • Gesunde Ernährung: Medien, Arzt, Apotheker, Krankenkassen oder Volkshochschulkurse geben Tipps, welche Lebensmittel gesund und verträglich sind
  • Sport und Bewegung: Jeder weiß heute, dass Sport keineswegs „Mord“ ist – sondern die Gesundheit eher leidet, wenn man darauf verzichtet. Individualsportarten, Mannschaftssportarten oder Sportarten, die man zu zweit ausübt, eröffnen verschiedene Möglichkeiten. Einige Krankenkassen belohnen Eigeninitiative in dieser Richtung mit einem Bonusprogramm.
  • Weiterbildung: Interessieren Sie sich für lebensnahe Medizin! Viele Ärzte bieten Patientenschulungen an, in denen man sich zusätzliches Wissen um die eigene Gesundheit aneignen kann. Jeder kann davon profitieren.
  • Chronisch Kranke sind gut aufgehoben bei der Teilnahme an den so genannten Disease-Management-Programmen (DMP) beim Arzt. Dabei handelt es sich um ein zentral organisiertes Behandlungsprogramm. Es hat das Ziel, dem Patienten für die Behandlung bestimmter Krankheiten eine greifbare Struktur zu geben und ihm zu helfen, seine Krankheit in den Griff zu bekommen. Damit soll die Beibehaltung der Lebensqualität nach besten Möglichkeiten sichergestellt werden.
  • In vieler Hinsicht ist im Gesundheitssektor ein Umdenken gefragt. Eigeninitiative und Selbstverantwortung sind die Themen, wenn es um das eigene dauerhafte Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit geht. Es gilt, den Lebensstil zu überprüfen und den hartnäckigen „inneren Schweinehund“ zu Gunsten gesundheitsfördernder Aktivitäten zu überwinden und sich nicht abhängig zu machen von dem limitierten Leistungskatalog, der mit der Abgabe der Krankenkassenkarte beim Arzt erbracht wird.
  • Führt man Kinder rechtzeitig an einen aktiven und ausgewogenen Lebensstil heran, werden auch diese später gesundheitlich davon profitieren.
  • Auch vermeintliche Kleinigkeiten, sich nicht dem Lärm oder Zigarettenrauch auszusetzen, können das eigene Wohlbefinden steigern
  • Lebensqualität bedeutet aber auch: Bedürfnissen nachgeben, die Zufriedenheit zur Folge haben. Ideal ist hier eine Balance zwischen Vermeidung dessen, was schadet, und individuellem Genuß.

Die Gesundheit selbst in die Hand nehmen, offen sein für Informationen, Entwicklungen – und in den eigenen Körper hineinhorchen!